Zwei Solarmodule außen am Balkongeländer eines Mehrfamilienhauses, Kabel zur Steckdose
Zwei Module am Geländer, ein Kabel zur Steckdose - mehr braucht es technisch nicht.

Was erlaubt ist

Für Steckersolargeräte gelten seit dem 16. Mai 2024 vereinfachte Regeln. Die Grenzen sind klar gezogen, und sie gelten kumulativ - mehrere Geräte am selben Netzanschlusspunkt werden zusammengerechnet.

800 VA
maximale Wechselrichterleistung
2.000 W
maximale Modulleistung
1 Monat
Frist für die Registrierung
0 €
Kosten der Anmeldung

Wer darüber hinausgeht, verlässt die vereinfachten Regeln und landet im normalen Anlagenrecht - mit Netzbetreiberanmeldung, Fachbetrieb und allem, was dazugehört. Für den Balkon reicht die kleine Variante fast immer aus.

Die Sonderregeln gelten nur für Geräte, die nach dem 16. Mai 2024 erstmals in Betrieb genommen wurden. Wer eine ältere Anlage betreibt, sollte prüfen, ob sie im Marktstammdatenregister korrekt eingetragen ist.

Anmelden: nur noch eine Stelle

Die frühere Doppelmeldung ist Geschichte. Registriert wird ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur - kostenlos, online, ohne Termin, und mit nur wenigen Angaben. Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme.

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Konto anlegen

Benutzerkonto im Marktstammdatenregister, E-Mail bestätigen

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Als Betreiber melden

Name und Adresse, mehr wird nicht gebraucht

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Anlage eintragen

Anlagentyp Steckersolargerät wählen, Leistung angeben

Fertig

Der Netzbetreiber wird über das Register informiert

Die Registrierung ist keine Formalie ohne Folgen: Nur eingetragene Anlagen sind rechtlich sauber betrieben. Da sie nichts kostet und in wenigen Minuten erledigt ist, gibt es auch keinen Grund, es zu lassen.

Zähler und Netzbetreiber

Grundsätzlich braucht es für eine Einspeisung einen Zähler, der nicht rückwärts laufen kann - also einen Zweirichtungszähler. Für Steckersolargeräte gibt es dafür eine Übergangsregel: Sie dürfen vorübergehend auch vor dem Zählertausch betrieben werden. Der Messstellenbetreiber muss den Tausch dann unverzüglich vornehmen.

Praktisch heißt das: Man muss nicht warten. Wer den alten Ferraris-Zähler im Keller hat, kann das Gerät anschließen und den Tausch abwarten - er wird angestoßen, sobald die Registrierung durchgelaufen ist.

Netzbetreiber in der Region Hildesheim sind je nach Adresse EVI, Avacon oder ÜWL. Anmelden muss man sich dort für ein Steckersolargerät nicht mehr - für Rückfragen zum Zähler ist aber der jeweilige Betreiber zuständig. Die Störungsnummern der EVI stehen auf der Seite zu den Notdiensten.

Mieter und Eigentümergemeinschaft

Steckersolargeräte richten sich ausdrücklich an Menschen ohne eigenes Dach - Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümer ohne Zugriff auf die Dachfläche und Gebäudeeigentümer, bei denen eine Dachanlage nicht infrage kommt.

Die Anbringung am Balkon ist trotzdem eine bauliche Veränderung an der Fassade oder am Gemeinschaftseigentum. Das Gespräch mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft gehört deshalb an den Anfang - nicht ans Ende, wenn die Module schon hängen. Die Rechtslage hat sich zugunsten der Anlagenbetreiber verschoben, ein Freibrief ist sie nicht.

Zwei Punkte entschärfen die meisten Diskussionen: eine Montage, die nichts an der Fassade beschädigt, und ein Nachweis über die Absturzsicherung. Beides sollte man vorbereitet haben, bevor man fragt.

Beratung vor Ort

Für Fragen gibt es in Hildesheim eine eigene Anlaufstelle: die Klimaschutzagentur. Sie stellt ein Faktenpapier zu Steckersolargeräten bereit, dazu ein FAQ-Dokument und eine Kurzübersicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister.

Klimaschutzagentur Hildesheim

Telefon 05121 309 27 77
info@klimaschutzagentur-hildesheim.de
Faktenpapier, FAQ und Registrierungs-Kurzübersicht zum Download

Das ist der schnellere Weg als jedes Herstellerforum - und die Unterlagen sind auf die Netzbetreiber der Region zugeschnitten.

Förderung: der aktuelle Stand

Hier ist die Nachricht unerfreulich, aber wichtig: Ein eigenes Förderprogramm für Balkonkraftwerke gibt es in Hildesheim derzeit nicht.

Der Landkreis Hildesheim hatte eines - mit 150.000 Euro Volumen und maximal 200 Euro je Haushalt. Es endete zum 31. Dezember 2023 und wurde nicht fortgesetzt. Die Stadt Hildesheim hat eine Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik, die seit dem 1. Oktober 2024 gilt und am 31. Dezember 2027 ausläuft; sie zielt allerdings auf denkmalschutzbedingte Mehrkosten, nicht auf Steckersolargeräte.

Wer trotzdem sucht: Förderprogramme werden regelmäßig neu aufgelegt, und die Klimaschutzagentur weiß, was gerade läuft. Ein Anruf vor dem Kauf kostet nichts.

Stand August 2026. Förderrichtlinien ändern sich häufig - vor der Anschaffung aktuell nachfragen.

Erst fragen, dann bohren

Technisch ist ein Balkonkraftwerk in einer Stunde montiert und in fünf Minuten registriert. Die Reihenfolge, die Ärger spart, ist trotzdem eine andere: erst mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft sprechen, dann die Halterung wählen, die nichts beschädigt - und erst danach bestellen.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister macht man am selben Abend, an dem der Stecker steckt. Ein Monat Frist klingt lang, ist aber schnell vergessen.