Kleingartenanlage mit Holzlauben, Gemüsebeeten, Obstbäumen und einem schmalen Kiesweg
Höchstens 400 Quadratmeter Garten und 24 Quadratmeter Laube - so schreibt es das Bundeskleingartengesetz vor.

Der Bezirksverband

Erste Adresse ist der Bezirksverband Hildesheimer Gartenfreunde. Ihm gehören sämtliche Kleingartenvereine in Hildesheim an, dazu die drei Vereine Alfeld, Hilsgrund und Duingen Waldfrieden. Wer nicht weiß, an welchen Verein er sich wenden soll, gibt die Anfrage dort ab - sie wird weitergeleitet.

BV Hildesheimer Gartenfreunde e.V.

vorstand@hildesheimer-gartenfreunde.de
Telefon 05121 23103
Offene Sprechstunde montags 17.30 bis 18.30 Uhr, sonst nach Vereinbarung

400 m²
Höchstgröße eines Kleingartens
24 m²
Höchstgröße der Laube
3. Werktag
im August: Kündigungsfrist
30.11.
Vertragsende nach Kündigung

Der Verband organisiert außerdem Fachveranstaltungen, die für Neupächter nützlicher sind als jedes Gartenbuch - im Herbst 2026 etwa eine Obstbaumpflanzung und Abende zu klimabewusstem Gärtnern und zum insektenfreundlichen Garten.

So kommt man an einen Garten

Auf dem Papier sind es zwei Schritte: freien Garten finden, Pachtvertrag unterschreiben. In der Praxis hängt alles am ersten Schritt.

Durch die Anlage gehen

An den Eingängen hängen Pläne aus. Verwilderte Parzellen sind ein Hinweis, gelegentlich hängt auch eine Anzeige direkt am Gartentor.

Den Vorstand ansprechen

Der einfachste Weg: den Vorstand der jeweiligen Anlage per E-Mail nach freien Gärten fragen und gleich einen Begehungstermin vereinbaren.

Über den Verband gehen

Wer keinen bestimmten Verein im Blick hat, schreibt den Bezirksverband an - die Anfrage wird an die Anlagen weitergegeben.

Die Anlagen liegen über das ganze Stadtgebiet verteilt; der Verband führt dazu eine Übersichtskarte. Sinnvoll ist es, mehrere Anlagen anzusehen, bevor man sich festlegt - Lage, Wegequalität, Wasseranschluss und die Kultur im Verein unterscheiden sich erheblich.

Ablöse und Wertermittlung

Ist der Wunschgarten noch verpachtet, folgt der Teil, der viele überrascht: Man einigt sich mit dem Vorpächter über eine Ablösesumme für Laube, Gehölze und alles Weitere auf der Parzelle. Diese Summe ist frei verhandelbar.

Eine Obergrenze gibt es trotzdem: Mehr als der im Rahmen einer Wertermittlung festgestellte Wert darf nicht verlangt werden. Wer eine Forderung deutlich darüber hört, sollte auf die Wertermittlung verweisen - dafür ist der Bezirksverband zuständig.

Bei einem bereits freien Garten entfällt die Einigung mit dem Vorpächter in der Regel ganz. Solche Gärten sind dafür oft in schlechterem Zustand - was man in Arbeitsstunden bezahlt statt in Euro.

Erst wenn Garten und Ablöse feststehen, wird der Pachtvertrag unterschrieben. Dazu kommen laufende Kosten: Pacht, Vereinsbeitrag, Umlagen und Versicherung. Die Beträge legt jeder Verein selbst fest, sie liegen aber im Bereich weniger hundert Euro im Jahr.

Was das Gesetz vorschreibt

Kleingärten sind bundesrechtlich geregelt, und das erklärt einige Regeln, die von außen streng wirken. Das Bundeskleingartengesetz macht in § 3 klare Vorgaben: Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein, und die Laube darf einschließlich überdachtem Freisitz höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche haben.

Wichtiger noch ist der Zusatz: Die Laube darf nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Der Kleingarten ist kein Wochenendhaus - genau daran hängt die günstige Pacht, denn sie ist gesetzlich gedeckelt.

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Anbau gehört dazu

Kleingärtnerische Nutzung heißt: Obst und Gemüse, nicht nur Rasen

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Laube begrenzt

24 m² inklusive Freisitz, nicht zum Wohnen geeignet

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400 m² Richtgröße

Größere Parzellen sind die Ausnahme, nicht die Regel

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Gartenordnung

Ergänzend gelten Satzung und Gartenordnung des Verbands

Neben dem Gesetz gelten Satzung und Gartenordnung des Bezirksverbands. Dort stehen die Details, an denen sich im Vereinsleben die meisten Konflikte entzünden: Heckenhöhen, Gemeinschaftsarbeit, Kompost, Wasserabrechnung. Beides ist vor der Unterschrift lesenswert.

Wer Bienen im Kleingarten halten möchte, braucht dafür einen eigenen Antrag beim Verband. Was sonst noch dazugehört, steht auf der Seite zum Imkern in Hildesheim.

Kündigen: der Stichtag im August

Die Kündigung läuft immer gleich ab und hat eine harte Frist. Sie muss schriftlich an den Vorstand des Kleingartenvereins oder des Bezirksverbands gehen - und bis zum 3. Werktag des August eingegangen sein, damit der Pachtvertrag noch im selben Jahr endet. Das Vertragsende liegt dann auf dem 30. November.

Wer die Frist verpasst, bleibt ein weiteres Gartenjahr in der Pflicht: Pacht, Beitrag und Pflege laufen weiter. Danach beauftragt der Bezirksverband eine Wertermittlung, die die Grundlage für die Ablöse mit dem Nachpächter bildet.

Der Stichtag fällt genau in die Zeit, in der der Garten am schönsten aussieht. Wer im Frühjahr schon merkt, dass es zeitlich nicht mehr passt, sollte die Entscheidung nicht bis zum Herbst schieben - dann ist die Frist vorbei.

Zweimal hinsehen, bevor unterschrieben wird

Der Garten selbst ist schnell ausgesucht. Entscheidend sind zwei Dinge, die man vorher prüfen kann: die Ablösesumme im Verhältnis zur Wertermittlung und die Gartenordnung des Vereins. Beides steht schriftlich zur Verfügung, und beides erspart Ärger, den man sonst jahrelang mitpachtet.

Und wer schon einen Garten hat und aufhören will: Der 3. Werktag im August ist der einzige Termin, der zählt.