Wer wofür zuständig ist
Die Zuständigkeit ist geteilt, und das erklärt, warum manche Frage an der falschen Stelle landet. Die Stadt Hildesheim ist Schulträger: Sie kümmert sich um Gebäude und Ausstattung, um Schulentwicklungsplanung und Schulfinanzverwaltung. Für die „inneren" Schulangelegenheiten - Bildungsziele, Lehrpläne, Unterrichtsgestaltung, Personal - ist dagegen das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover zuständig.
Bereich Schule und Sport
Hoher Weg 9/10, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 301-4442
schulen@stadt-hildesheim.de
Mo bis Do 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr
Neben den 17 Grundschulen ist die Stadt Träger von sieben weiterführenden Schulen und einer Förderschule im Primarbereich. Dazu kommen Schulen in kirchlicher und freier Trägerschaft, die nicht bei der Stadt liegen.
Einschulung und Stichtag
In Niedersachsen wird ein Kind in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. September des Jahres sein sechstes Lebensjahr vollendet hat. Kinder mit späteren Geburtstagen kommen im Jahr darauf - eine frühere Einschulung ist auf Antrag möglich, ebenso eine Zurückstellung.
Der Ablauf beginnt früher, als viele erwarten: Rund 15 Monate vor der Einschulung werden Eltern zur Anmeldung in die zuständige Grundschule eingeladen. Den genauen Termin teilen Schulträger oder Schule rechtzeitig mit - man muss also nicht selbst aktiv werden, sollte die Post aber nicht übersehen.
Wer neu nach Hildesheim zieht, fällt aus diesem Rhythmus heraus. Dann führt der Weg direkt über den Bereich Schule und Sport oder über die nächstgelegene Grundschule - je nach Zeitpunkt des Umzugs auch mitten im Schuljahr.
Die Grundschulen und ihre Bezirke
Für jede Gemeinschaftsgrundschule ist ein Schulbezirk festgelegt. Die Kinder sind verpflichtet, die Schule zu besuchen, in deren Bezirk sie wohnen - freie Schulwahl gibt es an dieser Stelle also nicht. Welcher Bezirk für eine Adresse gilt, steht im Straßenverzeichnis, das die Stadt zusammen mit der Satzung zu den Schulbezirken veröffentlicht.
Gemeinschaftsgrundschulen in städtischer Trägerschaft
Didrik-Pining-Schule
Zeppelinstraße 32, mit Schulkindergarten und Förderschule Sprache; Außenstelle Achtum
Grundschule Hohnsen
Renatastraße 4, mit Schulkindergarten
Grundschule Auf der Höhe
Greifswalder Straße 5
Grundschule Alter Markt
Alter Markt 70, mit Schulkindergarten
Grundschule Moritzberg
Bennostraße 2-4, mit Schulkindergarten
Ganztagsgrundschule Nord
Ganztagsbetrieb
Ganztagsgrundschule Drispenstedt
Ganztagsbetrieb
Grundschule Neuhof
Ortschaft Neuhof
Grundschule Ochtersum
Ortschaft Ochtersum
Grundschule Himmelsthür
Ortschaft Himmelsthür
Grundschule Sorsum
Ortschaft Sorsum
Grundschule Itzum
Ortschaft Itzum
Daneben gibt es Grundschulen für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses, ebenfalls in Trägerschaft der Stadt, sowie Grundschulen in freier Trägerschaft. Für sie gelten die Schulbezirke der Gemeinschaftsgrundschulen nicht.
Nach der Grundschule
Ab Klasse fünf wird die Auswahl größer, und die Trägerschaft mischt sich: Neben städtischen Schulen sind das Bistum Hildesheim und freie Träger vertreten.
Realschulen
Drei Realschulen, davon zwei städtisch und eine in Trägerschaft des Bistums. Der Schulbezirk der städtischen Realschulen ist großzügig geschnitten: Er umfasst das gesamte Stadtgebiet, die Gemeinde Diekholzen und die Ortschaft Emmerke der Gemeinde Giesen.
- Realschule Himmelsthür, Jahnstraße 25
- Renataschule, Schlesierstraße 13
- Albertus-Magnus-Schule, Brühl 42/43 (Bistum Hildesheim)
Oberschule
Eine einzige, und sie gehört dem Bistum: die St.-Augustinus-Schule in der Treibestraße 2.
Gesamtschulen
Drei Gesamtschulen, davon zwei integrierte in städtischer Trägerschaft und eine mit besonderer pädagogischer Prägung in Trägerschaft des Waldorfschulvereins.
- Oskar-Schindler-Gesamtschule, Bromberger Straße 36
- Robert-Bosch-Gesamtschule, Richthofenstraße 37
- Freie Waldorfschule Hildesheim, Am Propsteihof 53
Gymnasien
Sieben allgemeinbildende Gymnasien - vier in öffentlicher und drei in kirchlicher Trägerschaft - sowie vier berufliche Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Stadt dieser Größe ist das eine ungewöhnlich breite Auswahl, die auch Schülerinnen und Schüler aus dem Umland anzieht.
Dazu kommen Haupt- und Förderschulen sowie die berufsbildenden Schulen, die nach der Sekundarstufe I den zweiten großen Weg neben dem Gymnasium bilden.
Beratung, Ferien, Mitbestimmung
Drei Anlaufstellen, die im Schulalltag regelmäßig gebraucht werden und wenig bekannt sind.
Beratungsstelle zur Schulplatzvergabe
Hilft, wenn die Wunschschule voll ist oder die Zuweisung nicht passt - eine eigene Stelle beim Schulträger.
Stadtelternrat
Vertritt die Elternschaft aller Hildesheimer Schulen gegenüber Stadt und Schulbehörde.
Stadtschülerrat
Das entsprechende Gremium der Schülerinnen und Schüler, ebenfalls stadtweit.
Die Ferientermine setzt das Land Niedersachsen fest, nicht die Stadt - sie gelten also landesweit einheitlich und stehen Jahre im Voraus fest. Wer Urlaub plant, findet sie beim Kultusministerium.
Zu den Kosten rund um die Schule gibt es außerdem das Bildungspaket der Stadt: Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulbedarf, Klassenfahrten und Schülerbeförderung werden dort für berechtigte Familien übernommen.
Weiterführende Links & Quellen
Grundschulen und Schulbezirke
Übersicht mit Satzung und Straßenverzeichnis zum Download
Anmeldung und Einschulung
Ablauf, Stichtag und Zuständigkeit im Serviceportal
Alle Schulen im Stadtgebiet
Anschriften nach Schulform, vom Schulträger gepflegt
Gesamtschulen
Die drei Häuser mit Adressen und Trägerschaft
Realschulen
Adressen und der gemeinsame Schulbezirk
Ferientermine Niedersachsen
Vom Kultusministerium, mehrere Jahre im Voraus
Erst das Straßenverzeichnis, dann die Schule
Bei einem Umzug innerhalb Hildesheims lohnt der Blick ins Straßenverzeichnis vor der Wohnungsentscheidung: Ein paar Hausnummern können über den Schulbezirk entscheiden und damit über den Schulweg der nächsten vier Jahre.
Ab der weiterführenden Schule fällt diese Bindung weg - dort zählt die Anmeldung, und die Schulbezirke sind entweder stadtweit geschnitten oder gar nicht vorhanden.