Das Stadtbüro
Ausweis, Pass, An- und Ummeldung, Führungszeugnis, Meldebescheinigung: Das meiste, was Bürgerinnen und Bürger mit der Stadtverwaltung zu tun haben, läuft über das Stadtbüro am Markt 2. Wichtig ist die Unterscheidung, an der die meisten Wege scheitern - das Stadtbüro gehört zur Stadt, die Kfz-Zulassung dagegen zum Landkreis.
Stadtbüro Hildesheim
Markt 2, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 301-2900, Fax 05121 301-2800
stadtbuero@stadt-hildesheim.de
Besuchszeiten: nur mit Terminreservierung
Telefonisch erreichbar: Mo bis Mi 8 bis 14 Uhr, Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr
Barrierefrei, Aufzug vorhanden
Termin buchen
Die Terminreservierung läuft über die Online-Buchung der Stadt. Dort wird zuerst das Anliegen gewählt, dann der freie Slot - von Terminanfragen per E-Mail bittet die Verwaltung ausdrücklich abzusehen, sie werden nicht bearbeitet.
Online buchen
stadt-hildesheim.de/termin, Anliegen zuerst wählen
Nicht per Mail
Terminanfragen per E-Mail werden nicht bearbeitet
Fischereischein
Kein Termin buchbar, Antrag nur schriftlich
Gewerbe
An-, Ab- und Ummeldung schriftlich oder online
Für Gewerbebetriebe und den Fischereischein gibt es bewusst keine Termine. Wer es trotzdem im Buchungssystem versucht, findet dort schlicht kein passendes Anliegen - das ist kein Fehler, sondern der vorgesehene Weg über Schriftform oder Online-Antrag.
Personalausweis
Beantragt wird der Ausweis ausschließlich persönlich vor Ort - dafür braucht es den Termin. Bei der Antragstellung lässt sich gleich der Abholtermin mitdenken, nötig ist er allerdings nicht.
Was er kostet
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und wurden zum 7. Februar 2026 angehoben. Seitdem kostet der Personalausweis 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren, gültig zehn Jahre, und 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren, gültig sechs Jahre. Zuvor waren es 37,00 beziehungsweise 22,80 Euro. Begründet wurde die Anhebung mit gestiegenen Produktionskosten bei der Bundesdruckerei und höherem Verwaltungsaufwand in den Kommunen; die Verordnung dazu passierte den Bundesrat am 30. Januar 2026.
Der Reisepass wird ebenfalls nach Alter gestaffelt berechnet und ist deutlich teurer als der Personalausweis - die aktuellen Sätze stehen beim Bundesinnenministerium.
Stand August 2026. Gebühren für Ausweisdokumente werden bundesweit per Verordnung festgelegt und können sich ändern.
Abholung ohne Termin
Das ist der Teil, den kaum jemand kennt: Für die Abholung des fertigen Ausweises braucht es keine Terminreservierung. Ausgegeben wird in Zimmer A 17 im Gebäude Markt 2, und zwar zu eigenen Zeiten.
Abholzeiten Zimmer A 17
Montag und Dienstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr
Wann das Dokument bereitliegt, erfährt man telefonisch unter der Nummer des Stadtbüros. Mitzubringen ist der alte Personalausweis: Er wird eingezogen oder auf Wunsch entwertet zurückgegeben, wenn man ihn als Andenken behalten möchte. Ist er verloren gegangen oder gestohlen worden, gehört eine Verlustanzeige dazu.
Auch eine bevollmächtigte Person kann abholen. Beim Ausweis des eigenen Kindes ist eine Vollmacht erst nötig, wenn das Kind 16 Jahre oder älter ist - darunter reicht die Elterneigenschaft.
Der Donnerstag ist der einzige Tag mit später Abholzeit bis 18 Uhr. Wer regulär arbeitet, spart sich damit den halben Urlaubstag, den ein Vormittagstermin kostet.
Wohnsitz an- und ummelden
Nach einem Umzug gilt bundesweit dieselbe Frist: Innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug muss die neue Anschrift bei der Meldebehörde angemeldet werden. Wer das versäumt, handelt ordnungswidrig - der Bußgeldrahmen reicht bis 1.000 Euro.
Die Wohnungsgeberbestätigung
Der häufigste Grund für einen zweiten Behördengang: Ohne Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz darf die Anmeldung nicht durchgeführt werden. Der Vermieter muss schriftlich bestätigen, dass und wann der Einzug erfolgt ist. Ein Mietvertrag genügt ausdrücklich nicht, auch wenn er alles Nötige enthält.
Stellt der Wohnungsgeber die Bescheinigung nicht oder zu spät aus, kann auch das mit einem Bußgeld geahndet werden. Deutlich härter wird es bei Gefälligkeitsbescheinigungen für Personen, die dort gar nicht wohnen - dafür sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Wohnungsgeberbestätigung
Vom Vermieter, unterschrieben, mit Einzugsdatum
Ausweisdokumente
Für alle Personen, die angemeldet werden
Familie
Kinder werden mit angemeldet, Geburtsurkunden mitnehmen
Zwei Wochen
Frist läuft ab dem tatsächlichen Einzugstag
Weitere Anliegen
Nicht alles läuft über denselben Schalter. Diese Stellen der Stadtverwaltung sind für Themen zuständig, die im Alltag regelmäßig auftauchen.
Standesamt
Eheschließung, Geburts- und Sterbeurkunden, Namensänderungen und Beglaubigungen aus dem Personenstandsregister.
Fundbüro
Anlaufstelle für Verlorenes und Gefundenes im Stadtgebiet. Für Verluste in Bus und Anruf-Sammel-Taxi ist dagegen der Verkehrsbetrieb zuständig.
Wohngeld
Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen, beantragt über die Stadt.
Wohnberechtigungsschein
Der B-Schein ist Voraussetzung für eine öffentlich geförderte Wohnung; die Stadt vermittelt zusätzlich Sozialwohnungen.
Kfz-Zulassung
Zuständig ist der Landkreis Hildesheim, nicht die Stadt - für Zulassung, Abmeldung und Wunschkennzeichen.
Hundehaltung
Hundesteuer, Regeln zur Haltung und die ausgewiesenen Freilaufflächen im Stadtgebiet.
Für den Rest lohnt der Blick ins Digitale Rathaus: Ein wachsender Teil der Anträge lässt sich inzwischen online stellen, ohne Termin und ohne Wartezeit.
Weiterführende Links & Quellen
Termin im Stadtbüro buchen
Online-Terminreservierung nach Anliegen
Stadtbüro Hildesheim
Kontakt, Erreichbarkeit und Hinweise zur Terminvergabe
Personalausweis abholen
Zimmer A 17, Abholzeiten und Vollmachtsregeln
Personalausweis beantragen
Ablauf und Voraussetzungen im Serviceportal der Stadt
Gebühren für den Reisepass
Aktuelle Sätze des Bundesinnenministeriums
§ 19 Bundesmeldegesetz
Rechtsgrundlage der Wohnungsgeberbestätigung im Wortlaut
Zwei Termine sparen, einen brauchen
Der übliche Ablauf kostet zwei Behördengänge: einmal beantragen, einmal abholen. Nur der erste braucht einen gebuchten Termin, der zweite nicht - und wer den Donnerstag nutzt, kommt bis 18 Uhr ohne Urlaubstag aus.
Beim Umzug lohnt es sich, die Wohnungsgeberbestätigung schon bei der Schlüsselübergabe einzufordern. Danach ist der Vermieter erfahrungsgemäß schwerer zu erreichen, und die Zwei-Wochen-Frist läuft trotzdem.